WICHTIGE TERMINE FÜR AUTO UND FAHRER
Professionelle Terminverwaltung gehört zu den zentralen Aufgaben und Pflichten im Fuhrparkmanagement, um unnötige Strafen zu vermeiden. CORALIX unterstützt Ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der wichtigsten Prüfungen im Kfz-Fuhrpark – gemäß den bestehenden Gesetzesgrundlagen.
- Führerscheinkontrolle
gemäß § 21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 Nr.1, Abs.2 Nr.3 StVG - sie muss zwei Mal pro Jahr durchgeführt werden.
- Fahrerunterweisung nach UVV
sie basiert auf § 12 ArbSchG, §§ 9 und 12 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1 und § 35 DGUV Vorschrift 70.
- UVV Prüfung Firmenwagen
nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) – einmal pro Jahr.
- Fahrzeughauptuntersuchung (HU) – nach § 29 StVZO
Wenn Sie nicht wissen welche Prüfmethode Ihr Arbeitgeber vereinbart hat, wenden Sie sich bitte an die CORALIX Kundenbetreuung. Wir geben Ihnen die benötigten Informationen.