VERHALTEN BEI EINER AUTOPANNE
Definition einer Fahrzeugpanne:
Eine Panne liegt bei einem Reifen-, Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor. Als Panne gelten auch Ausfall der Antriebsbatterie, auf einem technischen Defekt beruhender Kraftstoffmangel oder verlustgegangene, verlorene, funktionsuntüchtige oder abgebrochene Schlüssel sowie Aussperren aus dem Fahrzeug.
Im Falle einer Fahrzeugpanne wenden Sie sich zwischen 08:00h und 17:00h an die CORALIX Kundenbetreuung unter: 0371-909421-216 – wir sind von Ihrem Arbeitgeber angehalten, die Mobilitätsgarantie des Herstellers auszunutzen. Wir prüfen dies und organisieren Ihnen Hilfe. Sollte die Mobilitätsgarantie seitens des Herstellers nicht mehr bestehen, organisieren wir für Sie, eine für Ihren Arbeitgeber evtl. kostenpflichtige Pannen-Assistance.
Sollten Sie zwischen 17.00h und 08.00h eine Panne haben, können Sie die Pannenhilfe der Hersteller nachts direkt kontaktieren und die CORALIX Kundenbetreuung am nächsten Tag über Ihre Panne informieren. Wir kümmern uns dann über die Kostenübernahme / Kostenerstattung.
Ansonsten rufen sie die Notfall Hotline bei CORALIX an: +49-(0)2154-9546337
Rufnummern der bundesweiten Pannenhotline der Fahrzeug Hersteller:
HERSTELLER | TELEFON Nr. |
BMW | 089-14 379 479 |
Mercedes | 069-95307277 |
VW | 0800-897378423 |
Audi | 0800-283 444 533 |
Skoda | 0800-4424244 |
SEAT | 06150–1818 999 |
VOLVO | 0800 9393 900 |
Opel | 0800-67 35 277 |
Ford | 0221-9999 2999 |
Achtung Sonderfall:
Sollte Ihr Arbeitgeber einen gesonderten Schutzbrief für Kfz-Pannen abgeschlossen haben, so erfragen Sie dies bitte bei unserem Kundenservice zu den Bürozeiten zwischen 08:00u und 17:00h.
Sollten Sie eine Panne zwischen 17:00h und 08:00h haben, kontaktieren Sie bitte direkt den Schutzbriefdienstleister. Ist Ihnen diese Nummer nicht bekannt, rufen Sie bitte die Pannenhilfe der Hersteller direkt an. Bitte melden Sie die Panne am nächsten Morgen zusätzlich bei CORALIX, damit wir die Kostenübernahme / Kostenerstattung mit dem Dienstleister klären können.
Sollten Sie Kosten verauslagt haben, dann lassen Sie sich immer eine Rechnung / Quittung vom Dienstleister geben – diese benötigen wir um etwaige Kosten bei der Versicherung oder beim Hersteller geltend zu machen.